Klaus Kitzinger

Zivilrecht/Vertragsrecht:

Geschäftliche, aber auch private Beziehungen zwischen Privatpersonen, Verbrauchern und/oder Unternehmern gestalten sich häufig schwierig und konfliktreich, weil die vertraglichen Grundlagen unklar oder lückenhaft sind, die aktuelle Rechtslage nicht berücksichtigen oder gar ganz fehlen.

Hier setzt die beratende Funktion des Rechtsanwalts an:
Durch eine umfassende Analyse der dahinter stehenden Interessen und die vorausschauende, individuelle Gestaltung von Vertragskonzepten sollen Unklarheiten bzw. Konfliktfelder und somit letztendlich das Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen möglichst von vorne herein vermieden werden – sei es bei Kauf-, Liefer-, Darlehens-, Makler-, Dienst- oder Werkverträgen.

Wir leisten die Gestaltung und Überprüfung von Individualverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ein- und Verkauf ebenso wie deren Fortentwicklung und Anpassung an die jeweils aktuelle Rechtslage.



Otto MEINDL
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Petra MENTER
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für
Familienrecht
Klaus KITZINGER
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht
Dr. jur. Thomas KRIMMEL
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht
Oliver WUNSCH
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Impressum I E-mail