Petra Menter

Verkehrsunfallrecht:

In einen Verkehrsunfall kann jeder, gleich ob Kraftfahrzeuglenker, Insasse, Radfahrer oder Fußgänger verwickelt werden.

Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung der Haftungsfrage und führen für Sie die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, damit Ihre erlittenen Schäden zeitnah reguliert werden. Erforderlichenfalls vertreten wir Sie zur Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche vor Gericht.

Die Unfallregulierung umfasst insbesondere den Fahrzeugschaden, Reparaturkosten, Totalschaden, Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall sowie den Ersatz von Schmerzensgeldansprüchen und Verdienstausfall ebenso wie den Hauhaltsführungsschaden.

Es empfiehlt sich, nach einem Verkehrsunfall zeitnah einen kompetenten Rechtsanwalt aufzusuchen, damit Sie nicht durch sog. „modernes Schadensmanagement“ seitens der gegnerischen Versicherung übervorteilt werden.

Bedenken Sie:
Geschädigte, die ihre rechtlichen Interessen durch einen Anwalt wahrnehmen lassen, erhalten vielfach einen höheren Schadenersatz als Unfallopfer, die sich selbst um die Geltendmachung ihrer Ansprüche bemühen.



Otto MEINDL
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Petra MENTER
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für
Familienrecht
Klaus KITZINGER
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht
Dr. jur. Thomas KRIMMEL
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht
Oliver WUNSCH
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
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