Petra Menter

Arzthaftungsrecht:

Der rasante Fortschritt der Medizin mit einer Vielzahl von neuen Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten sowie Therapieformen birgt Risiken in sich.

Sowohl für den geschädigten Patienten, der feststellen muss, dass das Behandlungsergebnis erheblich vom Behandlungsziel abweicht, als auch für den Arzt oder Zahnarzt, gegen den Vorwürfe erhoben werden, stellt sich die Frage, ob die vom Arzt oder Zahnarzt gewählte Methode falsch war und die Regeln der ärztlichen Kunst bei Diagnose, Aufklärung und Behandlung nicht beachtet wurden.

Gegenstand unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Patienten bei der Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sofern wir nicht vom Geschädigten mandatiert sind, vertreten wir selbstverständlich auch Ärzte und Zahnärzte bzw. Haftpflichtversicherungen zur Abwehr unbegründeter oder der Höhe nach nicht gerechtfertigter Ansprüche.



Otto MEINDL
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Petra MENTER
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für
Familienrecht
Klaus KITZINGER
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht
Dr. jur. Thomas KRIMMEL
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht
Oliver WUNSCH
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
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