Otto Meindl

Arbeitsrecht:

Im Arbeitsrecht besteht eine hohe Zahl an Regelungen in Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. Dadurch wird dieses Rechtsgebiet zu einer besonders vielschichtigen und komplexen Materie.

Rechtsanwalt Otto Meindl, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät und vertritt Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Schwerpunkte sind die Vertragsgestaltung von Arbeits-/Aufhebungsverträgen, die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen, die Beratung von Arbeitgebern bei Konflikten mit dem Betriebsrat, Bewertung von Arbeitszeugnissen bis hin zu Fragen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.



Otto MEINDL
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Petra MENTER
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für
Familienrecht
Klaus KITZINGER
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht
Dr. jur. Thomas KRIMMEL
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht
Oliver WUNSCH
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
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